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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Allgemeine Schiffs-Service GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Allgemeine Schiffs-Service GmbH, Duisburg Rechtswahl
Für die Rechtsbeziehungen der Firma zu ihren Vertragspartnern (VP) wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den Sitz der Firma zuständigen Gerichtes vereinbart,
sofern der VP Vollkaufmann ist. Die Firma ist auch berechtigt am Sitz des VP zu klagen. Ausländische, insbesondere schweizerische VP werden auf diesen vereinbarten Gerichtsstand besonders hingewiesen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist Duisburg.
Vertragsschluss
Verträge mit der Firma kommen durch Annahme von deren Angeboten, durch Auftragserteilung seitens der Firma oder durch Ausführung von Aufträgen durch die Firma zustande. Die Vertragsbedingungen sind Vertragsinhalt. Verwendet der VP seinerseits Geschäftsbedingungen, so haben im Verhältnis der Vertragsparteien diejenigen der Firma Vorrang. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Angebot
Gewichts, Maß- und Zeitangaben in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Arbeitszeiten sind ungefähr kalkuliert. Hat der VP dem Stundensatz des Rapports oder der Rechnung nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen, gilt seine Genehmigung als erteilt.
Die Firma behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, insbesondere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die sie dem VP überlässt , vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Besteht keine besondere Zahlungsvereinbarung, gelten grundsätzlich folgender Zahlungsbedingungen:
a) bei Erstgeschäften: Zahlung durch Nachnahme oder Vorauskasse
b) bei Folgegeschäften: innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum bzw. lt. Angebot / Rechnungsstellung
Rechnungserteilung erfolgt erst nach vollzogenem Versand, bzw. Versandbereitstellung.
bei Zahlungsverzug: Spätestens nach 30 Tagen, werden ab 31. Tag Verzugszinsen mit 4% über dem Kontokorrentsatz unserer Hausbank mit einer Bearbeitungsgebühr von 5% des Rechnungsbetrages mind. € 10,- je Mahnfall berechnet. Bei Zahlungsverzug erlischt jedes vorgenannte Zahlungsziel, sodass die gesamten Forderungen ohne Einschränkung sofort fällig sind.
Anschlusslieferungen erfolgen erst nach vollständigem Kontenausgleich einschließlich Zinsen- und Mahnkosten. Anderslautende Zahlungsbedingungen haben nur mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des VP erst wirksam, wenn er sie nicht der Firma gegenüber binnen der Frist von einer Woche schriftlich widerruft. Zur Wahrung der Frist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Firma ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte von Kaufleuten sind ausgeschlossen, es sei denn, das Gegenrecht stammt aus grober Vertragsverletzung der Firma, insbesondere Verzug bei der Mangelbeseitigung
Die Abtretung von Gegenansprüchen der VP an Dritte wird ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungszeiten
Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Bei Verzögerungen durch Arbeitskämpfe sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma liegen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern der Firma eintreten.
Für hierdurch entstehende Verzögerungen hat die Firma auch dann nicht einzutreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges der Firma entstehen und den Verzugsschaden vergrößern.