Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma Allgemeine
Schiffs-Service GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Allgemeine Schiffs-Service GmbH,
Duisburg Rechtswahl
Für die Rechtsbeziehungen der Firma zu ihren Vertragspartnern (VP) wird
die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird
die Zuständigkeit des für den Sitz der Firma zuständigen Gerichtes
vereinbart,
sofern der VP Vollkaufmann ist. Die Firma ist auch berechtigt am Sitz des
VP zu klagen. Ausländische, insbesondere schweizerische VP werden auf
diesen vereinbarten Gerichtsstand besonders hingewiesen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen
ist Duisburg.
Vertragsschluss
Verträge mit der Firma kommen durch Annahme von deren Angeboten, durch
Auftragserteilung seitens der Firma oder durch Ausführung von Aufträgen
durch die Firma zustande. Die Vertragsbedingungen sind Vertragsinhalt.
Verwendet der VP seinerseits Geschäftsbedingungen, so haben im Verhältnis
der Vertragsparteien diejenigen der Firma Vorrang. Nebenabreden und
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Angebot
Gewichts, Maß- und Zeitangaben in Angeboten sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Arbeitszeiten sind ungefähr kalkuliert. Hat der VP dem Stundensatz des
Rapports oder der Rechnung nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen,
gilt seine Genehmigung als erteilt.
Die Firma behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten,
insbesondere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, die sie dem VP
überlässt , vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Besteht keine besondere Zahlungsvereinbarung, gelten grundsätzlich
folgender Zahlungsbedingungen:
a) bei Erstgeschäften: Zahlung durch Nachnahme oder Vorauskasse
b) bei Folgegeschäften: innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum bzw. lt.
Angebot / Rechnungsstellung
Rechnungserteilung erfolgt erst nach vollzogenem Versand, bzw.
Versandbereitstellung.
bei Zahlungsverzug: Spätestens nach 30 Tagen, werden ab 31. Tag
Verzugszinsen mit 4% über dem Kontokorrentsatz unserer Hausbank mit einer
Bearbeitungsgebühr von 5% des Rechnungsbetrages mind. € 10,- je Mahnfall
berechnet. Bei Zahlungsverzug erlischt jedes vorgenannte Zahlungsziel,
sodass die gesamten Forderungen ohne Einschränkung sofort fällig sind.
Anschlusslieferungen erfolgen erst nach vollständigem Kontenausgleich
einschließlich Zinsen- und Mahnkosten. Anderslautende Zahlungsbedingungen
haben nur mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.
Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird die auf den Vertragsschluss
gerichtete Willenserklärung des VP erst wirksam, wenn er sie nicht der
Firma gegenüber binnen der Frist von einer Woche schriftlich widerruft.
Zur Wahrung der Frist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Firma ist nur zulässig, wenn die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte von Kaufleuten sind
ausgeschlossen, es sei denn, das Gegenrecht stammt aus grober
Vertragsverletzung der Firma, insbesondere Verzug bei der
Mangelbeseitigung
Die Abtretung von Gegenansprüchen der VP an
Dritte wird ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungszeiten
Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
zugesagt wurden. Bei Verzögerungen durch Arbeitskämpfe sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma liegen,
verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Zulieferern der Firma eintreten.
Für hierdurch entstehende Verzögerungen hat die Firma auch dann nicht
einzutreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges der
Firma entstehen und den Verzugsschaden vergrößern.
Haftung der Firma
Ersatz für Stehzeiten von Transportmitteln, insbesondere von Liegezeiten
von Schiffen sowie Ersatz entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen.
Verzugsentschädigung 1 % des brutto Rechnungsbetrages.
Gewährleistung der Firma
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,
haftet die Firma unter Ausschluss weiterer Ansprüche im Rahmen der
Regelungen Ziffer 9 wie folgt:
a) gelieferte Teile werden nach Wahl der Firma am Verwendungsort oder am
Firmensitz kostenlos ausgebessert oder ersetzt.
b) Haftung für Arbeiten von Drittfirmen wird auf deren Haftung wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Firma tritt ihre
Ansprüche gegenüber diesen Drittfirmen an den VP ab.
c) Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt gegenüber kaufmännischen VP
nach 2 Monaten, bei Tag- und Nachtbetrieb nach einem Monat ab
Gefahrenübergang oder Abnahme der Leistung.
d) Die Gewährleistungspflicht der Firma erlischt, wenn der VP den Mangel
selbst oder durch Dritte beseitigen lässt, ohne der Firma zuvor
Gelegenheit gegeben zu haben, den Mangel selbst zu beseitigen. Eine
Ersatzpflicht für hieraus entstehende Kosten entfällt.
e) Kosten für Garantie Leistungen enthalten Material und Arbeitszeit,
beinhalten aber nicht die Kosten für Reise-, Fahr- und Hotelkosten.
Verkauf gebrauchter Gegenstände
Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen
wie besichtigt verkauft.
Haftung für Nebenpflichten
Für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, insbesondere fehlerhafte
Beratung und Anleitung zur Bedienung und Wartung, gelten die
Haftungsbeschränkungen Ziffer 9, 10 ,11 entsprechend. Die Firma haftet nur
für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Schadensersatz für Firma
Ist die Firma berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, so beträgt dieser 15% des vorgesehenen Vertragsvolumens ohne
Mehrwertsteuer, es sei denn, die Firma weist höheren Schaden nach.
Der nicht kaufmännische VP hat nachzuweisen, dass ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Der kaufmännische VP hat das nicht
entstehen eines Schadens nachzuweisen. Wird der jeweilige Beweis nicht
erbracht, gilt die Schadenpauschale von 15%.
Montagearbeiten
Ausgangspunkt und Rückreiseziel für Monteure der Firma ist Duisburg.
a) Stundensätze Monteure
Reise-, Warte-, Vorbereitungs- und Arbeitsstunden von Montag bis Freitag.
Die Normalarbeitszeit beträgt 7,5 Stunden / Tag
Inland: 79 € / Stunde
Montagearbeiten
Ausgangspunkt und Rückreiseziel für Monteure der Firma ist Duisburg.
b) Stundensätze Ausrichttechniker
Reise-, Warte-, Vorbereitungs- und Arbeitsstunden von Montag bis Freitag.
Die Normalarbeitszeit beträgt 7,5 Stunden / Tag
Inland: 100 € / Stunde
b) Zuschläge
für die ersten zwei Überstunden beträgt der Zuschlag 25%, für jede weitere
Überstunde 50%.
an Samstagen: 50%
an Sonntage: 100%
an Feiertagen: 150%
c) Fahrtkosten
Bahn- und Flugkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für die
Fahrt mit dem Pkw werden 1,00 €/km, für die Fahrt mit dem Lkw
1,50 €/km in Rechnung gestellt.
d) Übernachtungskosten
Die Kosten für die Übernachtung werden nach
Aufwand berechnet.
e) Verpflegungsmehraufwand
Nach aktueller Tabelle
f) Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer für die im Inland erbrachter Leistungen
werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.
Reparatur arbeiten
Der VP erteilt mit dem Auftrag die Genehmigung, dass defekte Teile gegen
überholte oder neue Teile ausgetauscht werden, sofern dies nicht völlig
unwirtschaftlich ist und eindeutig gegen die wirtschaftlichen Interessen
des Auftraggebers verstößt.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Die Regelung gilt entsprechend, wenn durch Verbindung oder Verarbeitung
mit anderen Gegenständen Miteigentum an einer neuen Sache entsteht. Für
den Fall des Verkaufes oder der sonstigen Verwertung des Sicherungsgutes
tritt der VP seine Zahlungsansprüche gegenüber Dritten in Höhe der
Forderungen der Firma, einschließlich deren Ansprüche aus Verzug, vorab an
die Firma ab. Dies gilt insbesondere für Abwrackprämien oder sonstige
öffentliche Leistungen.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt der VP den Vertragsgegenstand auf
Verlangen der Firma zum Zeitwert gegen alle Gefahren mit der Maßgabe zu
versichern, daß die Rechte der Firma zustehen. Die Versicherungspolice ist
der Firma auszuhändigen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des
Vertragsgegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.